Videoüberwachung

1. Verantwortliche Stelle für die Überwachung:

Schweizerische Schälmühle
E. Zwicky AG
CH-8554 Müllheim-Wigoltingen

Telefon: +41 (0) 52 - 763 17 44

info@zwicky.ch

2. Berechtigtes Interesse, Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:

Wahrnehmung des Hausrechts:

Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 641 (Eigentum)

Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 926 (Schutz des Eigentums)

 

Verhinderung von unbefugten Zutritten gemäß Weisung der Lebensmittelsicherheit:

Lebensmittelgesetz (LMG) und dazugehörige Verordnungen

Kantonales Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau

Kantonales Polizeigesetz des Kantons Thurgau

 

Vorbeugung von Einbrüchen und Diebstählen:

Strafgesetzbuch (StGB), relevante Artikel für Eigentumsdelikte

Kantonales Polizeigesetz des Kantons Thurgau

 

Gefahrenabwehr:

Kantonales Polizeigesetz des Kantons Thurgau

Gesetzgebung zu öffentlicher Sicherheit und Ordnung des Kantons Thurgau

 

Verhütung bzw. Aufklärung von Straftaten:

Strafprozessordnung (StPO) für die Verwendung als Beweismittel

Strafgesetzbuch (StGB), relevante Artikel zur Prävention und Aufklärung

 

Aufklärung von Inventurdifferenzen:

Obligationenrecht (OR), relevante Artikel zu Geschäftsbeziehungen

 

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen:

Obligationenrecht (OR), Artikel zur Vertragshaftung und außervertraglichen Haftung

 

Verwendung von Aufzeichnungen als Beweismittel in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren:

Zivilprozessordnung (ZPO) für zivilrechtliche Verfahren

Strafprozessordnung (StPO) für strafrechtliche Verfahren

3. Speicherdauer:

72 Stunden

4. Weitere Informationen:

a) Ihre Rechte

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Personendaten und Aufzeichnungen, über die Zwecke der Verarbeitung, über eventuelle Übermittlungen an andere Stellen und über die Dauer der Speicherung.

Wenden Sie sich hierzu an folgende Stelle:

b) Übermittlung Ihrer persönlichen Informationen

Die Aufzeichnungen können zum Zweck der Rechtsverfolgung als Beweismittel an Strafverfolgungsbehörden übermittelt oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen an Rechtsanwälte, Bevollmächtigte oder Gutachter übermittelt und vor Gericht verwendet werden und Auftragnehmern oder Sicherheitsdiensten, die uns eine Dienstleistung erbringen, einschliesslich Versicherern und Beratern, für berechtigte Zwecke offengelegt werden.

c) Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer Personendaten

Sollten Sie Bedenken oder Fragen zur Verarbeitung Ihrer Personendaten und Informationen haben, können Sie sich an die oben angegebene Firmenadresse oder an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz/EDÖB wenden.

 

Schweizerische Schälmühle

E. Zwicky AG

CH-8554 Müllheim-Wigoltingen

 

EDÖB – Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

Feldeggweg 1

3003 Bern

Schweiz

Telefon: +41 58 462 43 95

d) Dauer der Speicherung

Die Videoaufzeichnungen werden für einen Zeitraum von 72 Stunden bzw. drei Tagen gespeichert. Diese Aufbewahrungsfrist basiert auf der Notwendigkeit der Videoaufzeichnung für die zuvor genannten Zwecke sowie auf der Gegebenheit, dass die Pforte bzw. der zuständige Empfangsmitarbeiter von Freitag, 16:00 Uhr, bis Montag, 07:30 Uhr, nicht besetzt ist.

Eine Auswertung der Aufnahmen erfolgt anlassbezogen bei Vorgängen, die eine Recherche erfordern. In diesen Fällen können die Aufzeichnungen an Anwälte, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte übermittelt oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen verwendet und entsprechend der Verfahrensdauer auch über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.

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